Land verlängert Rückzahlungsfrist für Soforthilfe
Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Das teilten NRW-Wirtschaftsministerium und NRW-Finanzministerium mit. Rückzahlungen können bis dahin sowohl auf einmal als auch in mehreren Teilzahlungen geleistet werden.
Weitere Informationen: www.land.nrw