Land verlängert Rückzahlungsfrist für Soforthilfe

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Das teilten NRW-Wirtschaftsministerium und NRW-Finanzministerium mit. Rückzahlungen können bis dahin sowohl auf einmal  als auch in mehreren Teilzahlungen geleistet werden.

Weitere Informationen: www.land.nrw

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